Aufzugseinbau

Bedingungen für den Einbau von Aufzügen und barrierefreien Zugangsgeräten:

  1. Eigentumsanteil:
    Die Miteigentümer, die natürliche Personen sind, müssen mehr als 50 % der Miteigentumsanteile des Gebäudes besitzen, die im Grundbuch eingetragen sind.

  2. Mindesthöhe des Gebäudes:
    Das Gebäude muss mindestens drei Stockwerke haben oder es muss eine Person mit einer Behinderung von mindestens 80 % an den unteren Extremitäten darin wohnen.

  3. Hauptprojekt:
    Es muss ein Hauptprojekt für den Einbau des Aufzugs oder eines barrierefreien Zugangsgeräts erstellt werden.

  4. Entscheidung der Miteigentümer:
    Die Zustimmung der einfachen Mehrheit der Miteigentümer ist erforderlich.

  5. Finanzmittel:
    Die Miteigentümer müssen die finanziellen Mittel für ihren Anteil an den Gesamtkosten sicherstellen.

Finanzierung:

  • Die Republik Kroatien kofinanziert ein Drittel der Gesamtkosten für den Einbau von Aufzügen oder barrierefreien Zugangsgeräten.

  • Die Details der Kofinanzierung und die Prioritäten werden durch ein Programm festgelegt, das von der Regierung der Republik Kroatien verabschiedet wird.