Aufzugseinbau
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- Strafen für Miteigentümer
Bedingungen für den Einbau von Aufzügen und barrierefreien Zugangsgeräten:
Eigentumsanteil:
Die Miteigentümer, die natürliche Personen sind, müssen mehr als 50 % der Miteigentumsanteile des Gebäudes besitzen, die im Grundbuch eingetragen sind.Mindesthöhe des Gebäudes:
Das Gebäude muss mindestens drei Stockwerke haben oder es muss eine Person mit einer Behinderung von mindestens 80 % an den unteren Extremitäten darin wohnen.Hauptprojekt:
Es muss ein Hauptprojekt für den Einbau des Aufzugs oder eines barrierefreien Zugangsgeräts erstellt werden.Entscheidung der Miteigentümer:
Die Zustimmung der einfachen Mehrheit der Miteigentümer ist erforderlich.Finanzmittel:
Die Miteigentümer müssen die finanziellen Mittel für ihren Anteil an den Gesamtkosten sicherstellen.
Finanzierung:
Die Republik Kroatien kofinanziert ein Drittel der Gesamtkosten für den Einbau von Aufzügen oder barrierefreien Zugangsgeräten.
Die Details der Kofinanzierung und die Prioritäten werden durch ein Programm festgelegt, das von der Regierung der Republik Kroatien verabschiedet wird.