Pflichten der Miteigentümer

Pflichten und Beschränkungen der Miteigentümer

  1. Pflichten der Miteigentümer:

  • Gesetze, den Eigentümervertrag, die Hausordnung und die Beschlüsse der Miteigentümer einhalten.

  • Den eigenen Teil des Gebäudes in gutem Zustand halten und die Verwaltung und Instandhaltung der gemeinsamen Teile ermöglichen.

  • Den Vertreter über Änderungen des Eigentums, der Anzahl der Bewohner, der Mieter, der Wohnadresse oder der Änderung der Nutzung der Wohnung innerhalb der festgelegten Fristen (15 Tage) informieren.

  • Den Zutritt zur Wohnung für Wartungsarbeiten, Notfallreparaturen und die Behebung von Schäden, die das Gebäude betreffen, gewähren.

  • Den Zugang zu den gemeinsamen Teilen den autorisierten Diensten ermöglichen und die zuständigen Behörden über Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken informieren.

  • Vor der kurzfristigen Vermietung der Wohnung oder der Vermietung an eine größere Anzahl von Personen den Vertreter der Miteigentümer informieren.

  1. Beschränkungen der Miteigentümer:

  • Es ist verboten, Arbeiten durchzuführen, die die gemeinsamen und besonderen Teile des Gebäudes schädigen oder deren Wert verringern.

  • Bauarbeiten sind nur in Übereinstimmung mit den Vorschriften erlaubt.

  1. Haftung für Schäden:

  • Der Miteigentümer ist für Schäden verantwortlich, die durch die Verhinderung der Sammlung von Dokumentationen für Förderprogramme entstehen.

  1. Durchführung von Versammlungen:

  • Miteigentümer, die die Versammlungen stören, können durch einen Beschluss der einfache Mehrheit vom Teilnahme ausgeschlossen werden.

  • Die Polizei kann zur Aufrechterhaltung der Ordnung bei den Versammlungen gerufen werden, wenn die Gefahr besteht, dass die öffentliche Ordnung gestört wird.