Register

Das Register der Eigentümergemeinschaften und das Register der Gebäudeverwalter werden innerhalb von sechs Monaten ab dem 01.01.2025 eingerichtet.

Den Antrag auf Eintragung in das Register der Eigentümergemeinschaften reicht der Gebäudeverwalter elektronisch über das Gemeinsame Informationssystem für Grundbuch und Kataster beim zuständigen Katasteramt oder dem Stadtamt für Kataster- und Vermessungsangelegenheiten der Stadt Zagreb ein.

Der Antrag auf Eintragung in das Register der Eigentümergemeinschaften enthält folgende Angaben:

  • Adresse des Gebäudes bzw. der funktionalen Einheit des Gebäudes, für die der Antrag gestellt wird,

  • Angaben zu den Eigentümern der besonderen Gebäudeteile, die die Eigentümergemeinschaft bilden,

  • Angaben zu den Beitragspflichtigen für die Instandhaltungsrücklage,

  • Name, Nachname und OIB (persönliche Identifikationsnummer) des Vertreters der Eigentümergemeinschaft,

  • Angaben zur Fläche jedes besonderen Gebäudeteils gemäß den Aufzeichnungen des Verwalters,

  • Vereinfachte schematische Darstellung im beliebigen Maßstab des Grundrisses der besonderen Gebäudeteile auf jeder Etage des Gebäudes, mit Bezug auf die im Antrag angegebenen Daten der besonderen Gebäudeteile.

Änderungen müssen innerhalb von 15 Tagen gemeldet werden.

Wenn die Eigentümergemeinschaft nicht im Register der Eigentümergemeinschaften eingetragen ist, ist der Gebäudeverwalter verpflichtet, innerhalb von 90 Tagen nach Übernahme der Verwaltung des Gebäudes einen Antrag auf Eintragung der Eigentümergemeinschaft in das Register der Eigentümergemeinschaften zu stellen.

Daten im Register:

  • Das Register der Eigentümergemeinschaften, das mit bestimmten und zugewiesenen persönlichen Identifikationsnummern geführt wird, wird von der staatlichen Verwaltungsbehörde, die für Vermessungs- und Katasterangelegenheiten zuständig ist, verwaltet.

  • Es enthält: angaben zu den Miteigentümern, angaben zu den Verwaltern, Informationen zur Instandhaltungsrücklage, Verträge und Verstöße gegen die Hausordnung.

  • Das Register ist öffentlich und wird in elektronischer Form geführt.

Eintragung ins Register:

  • Der Verwalter reicht den Antrag auf Eintragung elektronisch ein und meldet Änderungen innerhalb von 15 Tagen.

  • Wenn die Gemeinschaft nicht eingetragen ist, ist der Verwalter verpflichtet, dies innerhalb von 90 Tagen zu erledigen.