Miteigentümerversammlungen

Organisation und Durchführung von Miteigentümerversammlungen:

Die Miteigentümerversammlung dient der Beschlussfassung über die Verwaltung des Gebäudes, die Umsetzung des Eigentümervertrags und die Einhaltung der Vorschriften.

  1. Die Versammlung kann einberufen werden von:

    • dem Vertreter der Mieter,

    • Miteigentümern mit mehr als 1/3 der Eigentumsanteile für Gebäude mit bis zu 20 selbstständigen Einheiten,

    • Miteigentümern mit mehr als 1/5 der Eigentumsanteile für Gebäude mit 20 bis 50 selbstständigen Einheiten,

    • Miteigentümern mit mehr als 1/10 der Eigentumsanteile für Gebäude mit mehr als 50 selbstständigen Einheiten,

    • dem Gebäudeverwalter.

  2. Einladung zur Versammlung:

    • Die Einladung muss mindestens 5 Tage vor der Versammlung schriftlich zugestellt werden, an die Adresse des Wohnsitzes, per E-Mail (nach Vereinbarung der Miteigentümer) oder durch Veröffentlichung am Aushang des Gebäudes.

    • Die Einladung enthält Informationen über den Organisator, den Ort, die Zeit, die Art der Versammlung und die Tagesordnung.

  3. Durchführung der Versammlung:

    • Zu Beginn wird mit Mehrheit der Stimmen ein Protokollführer gewählt.

    • Über die Versammlung wird ein Protokoll geführt, das vom Organisator, dem Protokollführer, den anwesenden Miteigentümern und dem Verwalter (falls anwesend) unterschrieben wird.

    • Das Protokoll enthält Angaben zum Gebäude, den Teilnehmern, der Tagesordnung, den Vorschlägen, den getroffenen Entscheidungen und der Art der Abstimmung.

  4. Verbindliche Beschlüsse:

    • Beschlüsse sind für alle Miteigentümer verbindlich, wenn sie vom gesetzlich vorgeschriebenen Anteil der Miteigentümer unterzeichnet oder abgestimmt werden.

Häufigkeit der Versammlungen:

  • Die Miteigentümerversammlung muss mindestens einmal jährlich abgehalten werden.

  • Bei der Jahresversammlung wird über die Verwaltung des Gebäudes, den Jahresbericht, das Instandhaltungsprogramm für das kommende Jahr und den mehrjährigen Instandhaltungsplan diskutiert.