Hausordnung

HAUSORDNUNG:

Der Minister für Raumordnung und Bauwesen erlässt eine Verordnung, die allgemeine Regeln der Hausordnung festlegt, die Folgendes umfassen:korištenje zajedničkih prostora u zgradi,

  • die zulässige Geräuschpegel bei der Nutzung der besonderen Teile des Gebäudes,

  • die Verhinderung der Ansammlung von Abfällen in den besonderen Teilen des Gebäudes,

  • die Festlegung der Ruhezeiten und Ausnahmen in besonderen Fällen,

  • die Pflichten der Wohnungseigentümer, die ihre Immobilien vermieten,

  • und andere Fragen nach Bedarf.

Feststellung der Verletzung der Hausordnung:
Eine Verletzung der Hausordnung gilt als festgestellt, wenn die Miteigentümer, die die einfache Mehrheit haben, eine Entscheidung über die Nichteinhaltung der Hausordnung treffen. Diese Entscheidung muss unterzeichnet oder per E-Mail mit Identitätsnachweis oder qualifizierter elektronischer Signatur bestätigt werden.

Vorgehensweise des Verwalters:
Der Verwalter des Gebäudes ist nach der Entscheidung über die Verletzung der Hausordnung verpflichtet, auf Antrag eines beliebigen Miteigentümers:

  • eine schriftliche Mahnung an den Miteigentümer zu senden, der die Hausordnung verletzt.

  • Die Frist für das Versenden der Mahnung beträgt 10 Tage nach der Entscheidung.

Strafe für die Verletzung der Hausordnung:
Im Eigentümervertrag kann die Verpflichtung zur Zahlung einer Strafe für die Verletzung der Hausordnung festgelegt werden. Wenn eine solche Klausel vorhanden ist:

  • Der Verwalter des Gebäudes wird eine Entscheidung über die Strafe für den Miteigentümer erlassen, dem innerhalb von zwei Jahren drei oder mehr Mahnungen zugestellt wurden.

  • Die Strafe für die Verletzung der Hausordnung kann zwischen 50,00 und 500,00 Euro betragen.

Durchführung der Entscheidungen:

  • Die Entscheidung über die Erhebung der Strafe wird vom Verwalter des Gebäudes auf Grundlage der Entscheidung der einfachen Mehrheit der Miteigentümer umgesetzt.

  • Die Kosten für das Versenden der Mahnungen werden aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt. Der Betrag der Strafe wird auf das Rücklagenkonto überwiesen.

Erfassung und Löschung der Mahnungen:

  • Alle Mahnungen werden auf Antrag des Verwalters des Gebäudes im Register der Eigentümergemeinschaften erfasst.

  • Mahnungen werden aus dem Register gelöscht, nachdem zwei Jahre seit dem Eintragungsdatum vergangen sind.