Hausordnung
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- Miteigentümerversammlungen
- Beschlüsse der Miteigentümer
- Pflichten der Miteigentümer
- Vertreter der Miteigentümer
- Strafen für Verwalter
- Strafen für Miteigentümer
HAUSORDNUNG:
Der Minister für Raumordnung und Bauwesen erlässt eine Verordnung, die allgemeine Regeln der Hausordnung festlegt, die Folgendes umfassen:korištenje zajedničkih prostora u zgradi,
die zulässige Geräuschpegel bei der Nutzung der besonderen Teile des Gebäudes,
die Verhinderung der Ansammlung von Abfällen in den besonderen Teilen des Gebäudes,
die Festlegung der Ruhezeiten und Ausnahmen in besonderen Fällen,
die Pflichten der Wohnungseigentümer, die ihre Immobilien vermieten,
und andere Fragen nach Bedarf.
Feststellung der Verletzung der Hausordnung:
Eine Verletzung der Hausordnung gilt als festgestellt, wenn die Miteigentümer, die die einfache Mehrheit haben, eine Entscheidung über die Nichteinhaltung der Hausordnung treffen. Diese Entscheidung muss unterzeichnet oder per E-Mail mit Identitätsnachweis oder qualifizierter elektronischer Signatur bestätigt werden.
Vorgehensweise des Verwalters:
Der Verwalter des Gebäudes ist nach der Entscheidung über die Verletzung der Hausordnung verpflichtet, auf Antrag eines beliebigen Miteigentümers:
eine schriftliche Mahnung an den Miteigentümer zu senden, der die Hausordnung verletzt.
Die Frist für das Versenden der Mahnung beträgt 10 Tage nach der Entscheidung.
Strafe für die Verletzung der Hausordnung:
Im Eigentümervertrag kann die Verpflichtung zur Zahlung einer Strafe für die Verletzung der Hausordnung festgelegt werden. Wenn eine solche Klausel vorhanden ist:
Der Verwalter des Gebäudes wird eine Entscheidung über die Strafe für den Miteigentümer erlassen, dem innerhalb von zwei Jahren drei oder mehr Mahnungen zugestellt wurden.
Die Strafe für die Verletzung der Hausordnung kann zwischen 50,00 und 500,00 Euro betragen.
Durchführung der Entscheidungen:
Die Entscheidung über die Erhebung der Strafe wird vom Verwalter des Gebäudes auf Grundlage der Entscheidung der einfachen Mehrheit der Miteigentümer umgesetzt.
Die Kosten für das Versenden der Mahnungen werden aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt. Der Betrag der Strafe wird auf das Rücklagenkonto überwiesen.
Erfassung und Löschung der Mahnungen:
Alle Mahnungen werden auf Antrag des Verwalters des Gebäudes im Register der Eigentümergemeinschaften erfasst.
Mahnungen werden aus dem Register gelöscht, nachdem zwei Jahre seit dem Eintragungsdatum vergangen sind.