Nachträgliche Arbeiten

Nachträgliche Arbeiten an bestehenden Gebäuden:

  • Verbot von Anbauten: An bestehenden Gebäuden dürfen keine Arbeiten wie Aufstockungen, Überdachungen oder das Schließen von Balkonen, Loggien und Terrassen ausgeführt werden (mit bestimmten Ausnahmen).

  • Straßenfassaden: An Straßenfassaden bestehender Gebäude dürfen keine Geräte für Kühlung, Heizung, erneuerbare Energien sowie Antennensysteme installiert werden. Auch Rohre, Kabel und Zubehör für diese Geräte sind verboten, es sei denn, sie sind von öffentlichen Flächen aus nicht sichtbar.

  • Austauschelemente: Alle ersetzten Elemente an den Fassaden bestehender Gebäude müssen mit den geometrischen Proportionen und der Farbe der ursprünglichen Elemente übereinstimmen.

  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge: An Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge in oder an Gebäuden müssen Brandschutzmaßnahmen angewendet werden, die durch ein spezielles Gesetz zur Regelung des Brandschutzes vorgeschrieben sind.