Fassadengestaltung
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- Miteigentümerversammlungen
- Beschlüsse der Miteigentümer
- Pflichten der Miteigentümer
- Vertreter der Miteigentümer
- Strafen für Verwalter
- Strafen für Miteigentümer
Kofinanzierung der Fassadengestaltung:
Die Republik Kroatien und die lokalen Selbstverwaltungseinheiten kofinanzieren die Kosten für die Fassadengestaltung von Wohn- und Wohn- und Geschäftshäusern in kulturhistorischen Ensembles.
Die Republik Kroatien und die lokalen Einheiten übernehmen jeweils ein Drittel der Kosten.
Bedingungen für die Kofinanzierung:
Hauptprojekt: Es muss ein Hauptprojekt für die Fassadengestaltung erstellt werden.
Beschluss der Miteigentümer: Die Entscheidung über die Fassadengestaltung muss mit einfacher Mehrheit der Miteigentümer getroffen werden.
Eigenmittel: Die Mittel für den verbleibenden Teil der Kosten werden von den Miteigentümern entsprechend ihren Eigentumsanteilen aufgebracht.