Fassadengestaltung

  1. Kofinanzierung der Fassadengestaltung:

    • Die Republik Kroatien und die lokalen Selbstverwaltungseinheiten kofinanzieren die Kosten für die Fassadengestaltung von Wohn- und Wohn- und Geschäftshäusern in kulturhistorischen Ensembles.

    • Die Republik Kroatien und die lokalen Einheiten übernehmen jeweils ein Drittel der Kosten.

  2. Bedingungen für die Kofinanzierung:

    • Hauptprojekt: Es muss ein Hauptprojekt für die Fassadengestaltung erstellt werden.

    • Beschluss der Miteigentümer: Die Entscheidung über die Fassadengestaltung muss mit einfacher Mehrheit der Miteigentümer getroffen werden.

    • Eigenmittel: Die Mittel für den verbleibenden Teil der Kosten werden von den Miteigentümern entsprechend ihren Eigentumsanteilen aufgebracht.