Pflicht zur Versicherung
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Versicherungspflicht:
Die Eigentümergemeinschaft ist durch den Verwalter verpflichtet, die gemeinsamen Teile des Gebäudes gegen grundlegende Risiken zu versichern, nämlich gegen Feuer, Sturm, Blitzschlag, Wasseraustritt aus Wasser- und Abwasserleitungen sowie gegen Haftpflichtschäden gegenüber Dritten.
💡 Mit einer Geldstrafe von 1.000,00 bis 2.000,00 Euro wird die Eigentümergemeinschaft bestraft, wenn sie das Gebäude nicht versichert.