Rücklage
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Die Instandhaltungsrücklage wird gemäß der wertmäßigen Fläche der besonderen Teile des Gebäudes und deren Zubehör oder gemäß dem Anteil der im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteile berechnet.
Im Eigentümervertrag kann festgelegt werden, dass für bestimmte Gewerberäume, die für geschäftliche Tätigkeiten genutzt werden, für besondere Teile des Gebäudes, die für kurzfristige Vermietung und/oder die Vermietung an eine größere Anzahl von Personen genutzt werden, die Rücklage in Höhe des doppelten Betrags gezahlt wird, den Eigentümer von Wohnungen zahlen.
Die Miteigentümer können eine andere Verteilung der Kosten und Beiträge zur Instandhaltungsrücklage festlegen als die, die durch die Entscheidung der Mehrheit der Miteigentümer bestimmt wurde, wenn es sich um Kosten für die Instandhaltung von Einrichtungen handelt, die nicht in gleichem Maße von allen Miteigentümern genutzt werden, wie z. B. Kosten für Aufzüge, Zentralheizung usw., wenn diese Entscheidung durch die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten der einzelnen Miteigentümer für diese Einrichtungen und die Unmöglichkeit, den tatsächlichen Verbrauch jedes Miteigentümers festzustellen, gerechtfertigt ist.
Die Instandhaltungsrücklage wird monatlich gezahlt. Der minimale Betrag der gemeinsamen Rücklage pro Quadratmeter der Nutzfläche einer Wohnung beträgt jährlich 0,54% des Referenzpreises für den Bau, der vom Ministerium veröffentlicht wird. Die Informationen über den Referenzbaupreis werden im „Narodne novine“ (offiziellen Amtsblatt) veröffentlicht.
Wenn das jährliche Programm zur Instandhaltung der gemeinsamen Teile des Gebäudes oder das mehrjährige Programm zur Instandhaltung und Verwaltung des Gebäudes nicht verabschiedet wurde, sind die Miteigentümer verpflichtet, die Mittel in fünffachem Betrag der zuletzt verabschiedeten gemeinsamen Rücklage zu zahlen, wobei diese nicht geringer sein darf als der gesetzlich vorgeschriebene Betrag.
🛑 Der aktuelle Richtwert für die Baukosten im Bereich der sozial geförderten Wohnungsbau beträgt 1.195,00 Euro pro m², was eine minimale monatliche Rücklage von 0,54 Euro pro m² der Nutzfläche für sozial geförderte Wohnungen festlegt.
🛑 Der aktuelle Richtwert für die Baukosten zur Anwendung in anderen Vorschriften beträgt 796,34 Euro pro m², was eine minimale monatliche Rücklage von 0,36 Euro pro m² der Nutzfläche der Wohnung festlegt.